Häufige Fragen zur TV-Freischaltung

Über welche Ausstattung muss mein Fahrzeug verfügen?
Um die TV/DVD-Freischaltung während der Fahrt nutzen zu können, muss das Fahrzeug über ein werksseitig eingebautes MMI-System mit DVD-Laufwerk und/oder TV-Tuner verfügen.
Die Wiedergabe des jeweiligen Mediums muss bereits bei Fahrzeugstillstand möglich sein.

Können Beschädigungen an meinem Fahrzeug entstehen?
Da die TV-Freischaltung über die Diagnoseschnittstelle erfolgt, können keinerlei Beschädigungen am Fahrzeug entstehen. Das Navigationsgerät und die Innenausstattung bleiben unangetastet und im Originalzustand.

Gibt es Änderungen am MMI-System?
Alle Funktionen bleiben bei der Freischaltung im Originalzustand erhalten.

Erfolgt die DVD-Freischaltung getrennt von der TV-Freischaltung?
Bei der Freischaltung werden immer alle verfügbaren Wiedergabemedien gleichzeitig freigeschaltet.

Kann die TV-Freischaltung rückgängig gemacht werden?
Der Orignialzustand kann jederzeit wieder hergestellt werden. Diesen Service bieten wir kostenlos für Sie an. Somit ist die Freischaltung auch sehr gut für Leasing-Fahrzeuge geeignet.

Können rechtliche Konsequenzen enstehen?
Die TV/DVD-Freischaltung selbst verstößt gegen keine Gesetze. Der Service ist nur für Bei- und Mitfahrer. Laut StVo darf sich der Fahrer während der Fahrt nicht ablenken lassen. Mehr zur rechtlichen Situtation hier!

Wodurch unterscheidet sich das MMI 2G vom MMI 3G und vom MMI Touch?
Die Systeme können am großen Dreh-Drück-Steller und am Touchpad unterschieden werden. Mehr dazu finden Sie hier!